Niedrigere Stromkosten ab 2026
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Jan., Fr., 2026
Niedrigere Stromkosten ab 2026 – die wichtigsten Regelungen im Überblick
Ab 2026 erhalten die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber einen Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Ziel ist es, die Strom-Netzentgelte zu senken und damit sowohl private Haushalte als auch Unternehmen bei den Stromkosten zu entlasten.
Der Zuschuss wird von den Netzbetreibern direkt in die Kalkulation der Netzentgelte für 2026 einbezogen. Die Entlastung kommt bei den Endverbraucherinnen und -verbrauchern über die Stromlieferanten an.
Sowohl die Betreiber der Übertragungsnetze als auch der regionalen Verteilnetze sind verpflichtet, transparent darzustellen, wie sich der Bundeszuschuss konkret auf die Höhe der Netzentgelte auswirkt.
Das Gesetz zum Bundeszuschuss für die Übertragungsnetzkosten ist am 12. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Dauerhafte Stromsteuersenkung für Unternehmen
Für rund 600.000 produzierende Unternehmen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bleibt die Stromsteuer ab 2026 dauerhaft auf dem EU-Mindeststeuersatz.
Die entsprechende Änderung des Stromsteuergesetzes wurde am 22. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Von der Regelung profitieren sowohl große Industrieunternehmen als auch viele mittelständische Betriebe, etwa aus dem Handwerk, der Lebensmittelproduktion oder dem Baugewerbe. Ziel ist es, Wirtschaftswachstum zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern.
Ohne diese Entscheidung wäre der befristete EU-Mindeststeuersatz Ende 2025 ausgelaufen. Die Strompreise für Unternehmen hätten sich dadurch erhöht und Investitionen wären erschwert worden. Die dauerhafte Entlastung kostet den Bundeshaushalt etwa drei Milliarden Euro pro Jahr.
Warum gilt der Netzentgeltzuschuss nur für 2026?
Mit dem Zuschuss zu den Netzentgelten und der Abschaffung der Gasspeicherumlage hat die Bundesregierung erste Maßnahmen zur Energiekostenentlastung auch für private Haushalte umgesetzt.
Ziel bleibt eine langfristig bezahlbare und sichere Energieversorgung. Deshalb prüft die Bundesregierung über das Jahr 2026 hinaus weitere gezielte Entlastungsmaßnahmen. Die Finanzierung der Entlastungen ab dem 1. Januar 2026 ist im Bundeshaushalt verankert.
Wer betreibt die Übertragungsnetze in Deutschland?
Das deutsche Höchstspannungsnetz („Stromautobahnen“) wird von vier Unternehmen betrieben:
Weitere Informationen zu Netzausbau und Strompreisentwicklung stellt die Bundesnetzagentur bereit.
Wie hoch ist die Entlastung für private Haushalte?
Insgesamt werden alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2026 um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr bei den Energiekosten entlastet.
Private Haushalte können durch den Wegfall der Gasspeicherumlage und niedrigere Netzentgelte im Durchschnitt bis zu 160 Euro pro Jahr sparen.
Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh kann allein die Entlastung durch niedrigere Netzentgelte rechnerisch etwa 100 Euro pro Jahr betragen.
Nach Berechnungen des könnten die Strompreise bei vielen Grundversorgern um bis zu neun Prozent sinken.
Die tatsächliche Ersparnis hängt jedoch von mehreren Faktoren ab, unter anderem von:
dem jeweiligen regionalen Verteilernetz,
dem individuellen Verbrauchsverhalten,
der Wohnungsgröße und Gebäudeisolierung,
sowie dem Einsatz stromintensiver Geräte wie etwa Wärmepumpen.
Wird die Stromsteuer auch für private Haushalte gesenkt?
Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, die Energiepreise insgesamt zu senken. Gleichzeitig muss sie den Bundeshaushalt konsolidieren.
Eine Senkung der Stromsteuer auch für private Haushalte ist daher nur möglich, wenn ausreichende finanzielle Spielräume im Haushalt vorhanden sind.