Fest­le­gung zur Ver­tei­lung von Mehr­kos­ten in Net­zen

Die Bundesnetzagentur hat am 28. August 2024 eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Integration von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien beschlossen (BK8-24-001-A). Ab 2025 sollen Regionen, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien besonders hohe Kostenbelastungen tragen, finanziell entlastet werden. Die dabei entstehenden Kosten können auf nationaler Ebene gleichmäßig verteilt werden, um eine gerechtere Kostenverteilung sicherzustellen.